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Δικηγόροι - Rechtsanwalten
Herzlich Willkommen.
Als junge Anwältin möchte ich mich kurz vorstellen. Nach erfolgreichem Abschluss meines zweiten Staatsexamens habe ich mich in den Räumlichkeiten der Anwaltskanzlei Kemper, Hein & Partner niedergelassen, in der ich auch meine Referendarstationen absolviert habe. Ich freue mich nun in gewohnter Umgebung Sie zu sämtlichen Rechtsgebieten umfassend zu betreuen und vor Gericht zu vertreten. Scheuen Sie sich nicht, mich auch bei einer noch so kleinen Angelegenheit zu kontaktieren. Oft können rechtliche Probleme schon im Erstgespräch geklärt werden. Ziel meiner Arbeitsweise ist, ergebnisorientiert und kostengünstig für Sie und Ihre Angelegenheit tätig zu werden.
Je schneller eine Gesellschaft wächst, umso schneller muss man auf die veränderten Bedürfnisse reagieren können. Täglich verändern sich Sachen. Anwälte sind besonders davon betroffen, da ständige Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechungen und Reformen zu beachten sind. Durch Fortbildungen bin ich für Sie stets auf dem neusten Stand.
Arbeitsrecht
– Kündigungsschutz
– Abmahnung
– Mobbing
– Betriebsübergang / Versetzung
– Entgeltfortzahlung
– Mutterschutz und Schwerbehinderung
– Ausbildung
– Betriebsratsarbeit
– Betriebsrente
Familienrecht
– Ehescheidung
– Kindesunterhalt
– Ehegatten-/Trennungsunterhalt
– nachehelicher Unterhalt
– Sorgerecht
– Zugewinnausgleich
– Vermögensauseinandersetzung
– Renten-/Versorgungsausgleich
– Trennungsvereinbarungen
– Gewaltschutz
Strafrecht
– Strafverteidigung
– Jugendstrafrecht
– Nebenklage
Verkehrsrecht
– Unfallabwicklung
– Bußgeldsachen
– Verkehrsstrafrecht
– Führerscheinentzug
Vertragsrecht
– Kaufvertragsrecht
– Werkvertragsrecht
– allgem. Vertragsrecht
Kosten
Bei einem Rechtsstreit entstehen mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes Kosten. Die Höhe der Kosten für die Vertretung kann unterschiedlich hoch ausfallen. Es sind verschiedene Formen der Vergütung denkbar:
Gesetzliche Vergütung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) setzt die Kosten für den Rechtsanwalt fest. Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Streitwert. So kann ich Sie bereits beim ersten Gespräch über die Kosten im Rahmen einer Mandatsübernahme aufklären.